Arztpraxis Dennlerstrasse 25, 8047 Zürich
Praxisgemeinschaft Maggi · Oertle

Abtreibung (Schwangerschaftsabbruch)

Seit dem 1. Oktober 2002 ist der Schwangerschaftsabbruch (Fremdwörter: Abort, Abruptio oder Interruptio) bis zur 12. Schwangerschaftswoche auch in der Schweiz landesweit entkriminalisiert. Dies nach einer Volksabstimmung, bei der die so genannte Fristenlösung eine Zustimmung von 72,2 Prozent der Stimmbürger fand. Artikel 118 bis 120 des Strafgesetzbuches regeln den Schwangerschaftsabbruch. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche wird die Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch der Frau überlassen und die Abtreibung ist in diesem Fall straffrei. Die Frau muss dabei schriftlich eine Notlage geltend machen. Zudem muss der Arzt oder die Ärztin ein eingehendes Gespräch führen und die Frau beraten.

In den seltenen Fällen, bei welchen die Schwangerschaft länger als 12 Wochen dauert (Spätabort), muss der operierende Arzt nach eingehender Besprechung mit der betroffenen Frau und nach Rücksprache mit den zuweisenden Fachstellen den Entscheid zum Schwangerschaftsabbruch fällen.

Wir bieten auch ein Gespräch bei kompetenten und von uns unabhängigen Fachleuten an, um die Entscheidung nochmals zu besprechen.

 

Es gibt grundsätzlich zwei Methoden eine ambulante Abtreibung durchzuführen.

 

  1. Medikamentös: Dabei erhält die Schwangere ein Medikament (Mifegyne), welches die Wirkung des Schwangerschaftshormones Progesteron blockiert. Die Schwangerschaft wächst nicht mehr weiter. Zwei Tage später bekommt sie ein Medikament (Cytotec), welches die Ausstossung der abgestorbenen Schwangerschaft auslöst. Diese Methode kann in der Schweiz bis zum Ende der 7. Schwangerschaftswoche (das heisst bis 49 Tage nach dem ersten Tag der letzten Menstruation) durchgeführt werden.

  2. Operativ: Dabei wird die Schwangerschaft mit einem Vakuumsaugrohr abgesaugt. Es ist ein Eingriff, der sowohl in örtlicher Betäubung (Parazervikalblock), als auch in einer kurzen Narkose (mit Dormicum) durchgeführt werden kann. Diese Methode kann bis zur 12. Woche und auch noch später angewandt werden.

 

Wir sind in der Lage, die Beratung vor dem Eingriff und die medikamentöse und die chirurgische Methode kompetent, erfahren und mit den nötigen technischen Einrichtungen durchzuführen.

Dr. B. Maggi und Dr. D. Oertle führen den chirurgischen und medikamentösen  Schwangerschaftsabbruch seit 1980 (bzw.1999)  durch.

Für die postoperative Überwachung haben wir die nötigen Ruheräume.

Unsere Praxisassistentinnen sind geschult, sehr erfahren und gewähren eine menschlich einfühlsame und medizinisch kompetente Begleitung.


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